Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der GTCowork GmbH
Stand: Juni 2026
TEIL A: Allgemeine Bestimmungen (Für alle Verträge gültig)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Angebote, Buchungen und Dienstleistungen der GTCowork GmbH (nachfolgend „GTCowork“), betrieben im Großen Theater Loft (Große Theaterstraße 7, 20354 Hamburg, Betriebsnummer: 293116824), durch deren Kunden, Coworker, Event-Veranstalter und Coaching-Teilnehmer (nachfolgend einheitlich „Nutzer“). (2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Nutzers werden selbst bei Kenntnis oder ohne ausdrücklichen Widerspruch seitens GTCowork nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Definitionen
Im Sinne dieser AGB haben die nachstehenden Begriffe folgende Bedeutung:
Vermietung: Die mietweise, temporäre oder stundenweise Übernahme von Arbeitsplätzen, Stühlen oder Räumlichkeiten des Lofts durch den Nutzer.
Bewirtung: Die Versorgung und Bedienung des Nutzers und dessen Gästen/Kunden mit Speisen und Getränken durch das Loft.
Teilnehmer / Gäste: Alle Personen, die sich auf Veranlassung des Nutzers in den Räumlichkeiten des Lofts aufhalten (z. B. Endkunden der Friseure, Event-Gäste, Coaching-Teilnehmer).
§ 3 Preise, Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise für Firmenkunden, Selbstständige sowie Privatpersonen verstehen sich als Netto-Preise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen. Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste bzw. das individuelle Angebot. (2) Die vom Nutzer mitgeteilte Adresse gilt als verbindliche Rechnungsadresse. (3) Das Zahlungsziel für Rechnungen beträgt 14 Tage ab Erhalt, sofern im Einzelfall (insb. bei flexiblen Online-Buchungen) keine Vorauszahlung vereinbart ist. Nach Ablauf der Frist gerät der Nutzer automatisch in Verzug. Mahnkosten werden pauschal mit 5,00 € zzgl. Porto berechnet. GTCowork akzeptiert keine Barzahlungen.
§ 4 Hausordnung, Community-Gedanke und Verhalten im Loft
(1) Das Loft versteht sich als Gemeinschaft. Alle Nutzer verpflichten sich zu einem respektvollen Umgang miteinander. Den Anweisungen von GTCowork oder deren Vertretern ist Folge zu leisten. (2) Jeder Nutzer ist verpflichtet, seinen genutzten Arbeitsplatz oder Bereich sauber zu hinterlassen, Abfälle fachgerecht zu trennen und genutztes Geschirr eigenständig abzuwaschen. Zurückgelassener Müll wird auf Kosten des Nutzers entsorgt. (3) Aus Rücksicht auf Allergiker und den ungestörten Ablauf im Loft ist die Mitnahme von Haustieren (insb. Hunden) strikt untersagt. (4) Die Musikauswahl im Loft erfolgt ausschließlich zentral über GTCowork (z. B. via Spotify). Das Abspielen eigener Musik über Lautsprecher an den Arbeitsplätzen ist nicht gestattet. Musikwünsche können gemeinschaftlich eingebracht werden. (5) Eingebrachte Gegenstände müssen den bau-, ordnungs- und polizeirechtlichen Anforderungen entsprechen. GTCowork haftet nicht für den Verlust von persönlichen Gegenständen, Werkzeugen oder Produkten. Abschließbare Schränke sind eigenverantwortlich zu nutzen.
TEIL B: Besondere Bedingungen für Beauty-Coworking & Stuhlmiete
§ 5 Voraussetzungen und Pflichten für Coworker
(1) Der Coworker versichert, dass er ein angemeldetes Gewerbe betreibt und über die erforderlichen Berufsqualifikationen (Meisterbrief, staatliche Ausnahmebewilligung o. Ä.) verfügt. Sämtliche behördlichen und steuerlichen Anmeldungen sowie die gesetzliche Rentenversicherungspflicht für selbstständige Friseure liegen ausschließlich in der Verantwortung des Coworkers. (2) Der Coworker ist verpflichtet, eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung zu unterhalten und diese bei Vertragsschluss sowie auf Verlangen nachzuweisen. (3) Der Coworker arbeitet vollkommen weisungsunabhängig auf eigene Rechnung und kalkuliert seine Preise selbstständig. GTCowork stellt lediglich die Infrastruktur bereit.
§ 6 Zahlungsmodalitäten für Coworker
(1) Monatliche Mitgliedschaften (Abos): Die feste Monatsmiete (z. B. All-in-Mitgliedschaft) ist monatlich im Voraus, spätestens zum 3. Werktag des laufenden Monats, per Lastschrift oder Überweisung zu zahlen. Die Miete läuft auch bei Krankheit, Urlaub oder sonstiger Abwesenheit des Coworkers unvermindert weiter. (2) Stunden- und Tagessatz-Mieter:Die Buchung flexibler Zeitslots erfolgt ausschließlich über die bereitgestellte Online-Buchungsplattform (z. B. Anny Booking) und ist ausnahmslos im Voraus online zu bezahlen. Ohne vorherige Zahlung besteht kein Nutzungsanspruch.
§ 7 Qualitätsanspruch und Nutzungsintensität
(1) Das Große Theater Loft steht für ein gehobenes Ambiente, Exklusivität und ein entspanntes Premium-Erlebnis. (2) Die Buchung von Zeitslots ist für eine dem Qualitätsniveau angemessene Anzahl an Kunden ausgelegt. Eine Überfrequentierung im Sinne von Fließbandarbeit oder dem raschen „Takt-Bedienen“ von Massenkunden widerspricht dem Lounge-Konzept und führt zu unzulässiger Unruhe im Space. Der Coworker ist verpflichtet, seine Termine so zu kalkulieren, dass der exklusive Charakter des Lofts gewahrt bleibt. Bei wiederholter Missachtung behält sich GTCowork das Recht vor, Buchungen einzuschränken oder das Nutzungsverhältnis fristlos zu kündigen. (3) Die reguläre Mindestbuchungszeit für Arbeitsplätze beträgt 5 Stunden pro Buchung. Eine Ausnahme gilt für feste Abo-Kunden, denen im Rahmen ihres Kontingents Kurzzeitbuchungen auf Stundenbasis (ab 10,00 €/Std.) gestattet sind.
TEIL C: Besondere Bedingungen für Event-Buchungen & Raumvermietung
§ 8 Vertragsschluss und Anzahlung bei Events
(1) Aus einer unverbindlichen Terminanfrage oder Reservierung für Events kann kein Anspruch auf einen Vertragsschluss hergeleitet werden. Angebote von GTCowork sind 7 Tage gültig. (2) Der Event-Vertrag kommt erst zustande, wenn die Kooperationsvereinbarung von beiden Seiten schriftlich unterzeichnet und diese AGB akzeptiert wurden. (3) Mit Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Gesamtsumme sofort fällig. Die restlichen 50 % werden nach individueller Vereinbarung, spätestens jedoch 7 Tage nach Rechnungsstellung bzw. vor dem Veranstaltungstag fällig.
§ 9 Durchführung, Übergabe und Haftung bei Events
(1) Der Ablauf des Events wird einvernehmlich festgelegt. Kurzfristige Änderungen am Veranstaltungstag können nicht garantiert werden. Zieht sich die Veranstaltung über den vereinbarten Zeitraum hinaus oder werden zusätzliche Leistungen abgerufen, werden die Mehrkosten (Raummiete, Personal, Technik, Catering) gesondert berechnet. (2) Die Räume werden sauber übergeben und müssen nach Ablauf der Mietzeit geräumt und besenrein übergeben werden. Möbel, Equipment und Waren des Veranstalters müssen spätestens 12 Stunden nach Event-Ende vollständig abtransportiert sein. (3) Der Veranstalter haftet in vollem Umfang für alle Schäden an den Räumlichkeiten, dem Gebäude, dem Inventar und der Technik, die durch ihn, seine Erfüllungsgehilfen oder seine Gäste/Teilnehmer verursacht werden. Der Abschluss einer Veranstalter-Haftpflichtversicherung wird vorausgesetzt. (4) Bei der Vermittlung von Dritten (z. B. Künstler, externe Transporte) tritt GTCowork nur als Vermittlerin auf. Verträge kommen direkt zwischen dem Kunden und dem Dritten zustande.
§ 10 Stornobedingungen für Events
Möchte der Kunde ein fest gebuchtes Event stornieren, muss dies schriftlich per Einschreiben erfolgen. Im Falle einer Stornierung schuldet der Kunde GTCowork eine pauschale Vergütung (gemessen an der vereinbarten Teilnehmerzahl bzw. Gesamtsumme) nach folgender Staffelung:
Stornierung direkt nach Versendung der Buchungsbestätigung: 40 % der vereinbarten Vergütung.
Stornierung ab 90 Tage bis 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 % der vereinbarten Vergütung.
Stornierung ab 30 Tage bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 90 % der vereinbarten Vergütung.
Stornierung weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % der vereinbarten Vergütung.
Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um maximal 10 % ist einmalig bis spätestens 15 Werktage vor dem Event kostenfrei möglich.
TEIL D: Besondere Bedingungen für Coaching-Angebote
§ 11 Buchung und Zahlungsweise von Coachings
(1) Die Buchung von Coaching-Leistungen, Seminaren oder Business-Workshops ist verbindlich und wird erst nach vollständiger Vorauszahlung über die Buchungsplattform wirksam. (2) Die Coaching-Inhalte dienen der professionellen Weiterbildung. Ein garantierter geschäftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
§ 12 Absage und Umbuchung durch den Teilnehmer
(1) Kann ein Teilnehmer an einem gebuchten Coaching-Termin nicht teilnehmen, muss die Absage oder der Umbuchungswunsch bis spätestens 48 Stunden vor Beginn schriftlich oder über das Buchungsportal erfolgen. In diesem Fall wird das Guthaben für einen Ersatztermin gutgeschrieben. (2) Bei einer Absage weniger als 48 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen verfällt die Gebühr zu 100 %. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatztermine.
§ 13 Absage durch GTCowork
Bei unverschuldeter Verhinderung (z. B. akute Krankheit des Coaches, Ausfall der Räumlichkeiten) behält sich GTCowork das Recht vor, das Coaching abzusagen. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet oder wahlweise auf einen Ersatztermin umgebucht. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
TEIL E: Haftung, Rücktritt & Schlussbestimmungen
§ 14 Höhere Gewalt und Rücktritt durch GTCowork
(1) Im Falle von höherer Gewalt (z. B. unangekündigte/unzumutbare Bauarbeiten im direkten Umfeld, behördliche Sperrung, schwerer Wasserschaden oder totaler Stromausfall), welche die Nutzung der Räumlichkeiten unmöglich macht oder Leib und Leben gefährdet, erlässt GTCowork die Mietgebühr für den betroffenen Zeitraum. Weitergehende Ansprüche (z. B. Schadensersatz für entgangenen Umsatz) sind ausgeschlossen. (2) GTCowork ist berechtigt, fristlos vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen, wenn:
a) vereinbarte Vorauszahlungen oder Raten nicht fristgerecht erbracht werden;
b) der Nutzer irreführende, falsche oder unvollständige Angaben über den Zweck der Nutzung oder seine Person macht;
c) begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass die Aktivität des Nutzers den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das öffentliche Ansehen der GTCowork GmbH gefährden könnte.
§ 15 Haftungsbeschränkung
(1) GTCowork haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. (2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet GTCowork nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn der selbstständigen Nutzer oder Schäden Dritter, ist ausgeschlossen. (3) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 16 Datenschutz
GTCowork erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten des Nutzers zur ordnungsgemäßen Vertragsabwicklung gemäß den gesetzlichen Vorgaben der DSGVO. Die Daten werden absolut vertraulich behandelt und ohne gesetzliche Verpflichtung nicht an unbefugte Dritte weitergegeben.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg, sofern der Nutzer Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. (3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst. (4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.